Abfindungsrechner

Abfindung berechnen mit dem kostenlosen online Abfindungsrechner inkl. Fünftelregelung

 

Abfindungsrechner Lohnsteuer - Einkommensteuer

Abfindungsrechner Man findet viele Abfindungsrechner im Internet, viele sind kostenlos und andere kostenpflichtig. Auf manchen Seiten können Abfindungsrechner auch gegen eine E-Mail bzw. Adresse benutzt werden. Unsere Abfindungsrechner sind kostenlos und können ohne Verpflichtung genutzt werden. Die Abfindungsrechner wurden in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater erstellt.

Die meisten Abfindungsrechner beschränken sich auf die Berechnung der Nettoauszahlung aus dem Abfindungsbetrag. Mit unseren beiden Abfindungsrechnern können Sie sowohl die Lohnsteuer auf Ihre Abfindung als auch Ihre Einkommensteuer ausrechnen.

Nach Eingabe folgender Daten berechnet der Abfindungsrechner die Höhe der Steuerabzüge bei normaler Besteuerung oder bei Anwendung der Fünftelregelung. Dabei werden die Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag von der Bruttoabfindungssumme abgezogen, so dass sich der Nettoabfindungsbetrag ergibt.

 

Abfindungshöhe und Abfindungsberechnung

Ein genereller Anspruch auf eine Abfindung gibt es im Gesetz nicht. Dennoch kann es Fälle geben in denen ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung besteht.

Nach § 1 a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) kann der Arbeitgeber einen freiwilligen Vorschlag einer Abfindung machen. Das Gesetz sieht eine Abfindungshöhe von einem halben Bruttogehalt pro Jahr der Beschäftigung vor. Gemäß §§ 9, 10 KSchG kann das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis auflösen, wenn die Kündigung zwar unwirksam war und die Fortsetzung aber unzumutbar ist.

Es gibt Abfindungsrechner mit denen Sie prüfen können, ob eine Abfindung angemessen ist (Abfindungsberechnung). Es gibt allerdings keine feststehende "Abfindungsformel". Die Abfindungshöhe lässt sich daher nicht mit einem Abfindungsrechner genau bestimmen, sondern nur richtungsweisend, da es für die Berechnung keine feststehende Abfindungsformel gibt. Die Höhe der gezahlten Abfindungen hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere auch von den Aussichten einer Kündigungsschutzklage und letztendlich auch vom Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers.

Die Höhe einer Abfindung hängt von folgenden Faktoren ab:

 

Außerdem ist die Höhe der Abfindung abhängig davon, ob die Abfindung im Zusammenhang steht mit 

 

Die meisten Abfindungszahlungen beruhen auf einem Sozialplan zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber oder individuell ausgehandeltem Vergleich vor dem Arbeitsgericht. Arbeitsgerichte legen für die Abfindungsberechnung bei einem Vergleich oftmals einen Faktor von 0,5 Gehältern pro Jahr pro Betriebszugehörigkeit zu Grunde. Die Abfindungshöhe liegt bei einem Aufhebungsvertrag daher in der Regel mindestens bzw. über einem halben Gehalt, da ein Arbeitsgerichtsprozess in der Regel vermieden werden soll. Bei Sozialplänen liegen die Abfindungen meist über einem halben Gehalt und können bis zu 2 Gehältern betragen.

Hinweis: Gemäß Urteil des Bundessozialgerichts ist von einer Sperrzeit abzusehen, wenn in einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung zwischen 0,25 und 0,5 Gehältern vereinbart ist. Wenn Sie oder Ihr Anwalt also besser verhandeln oder Ihr Arbeitgeber großzügiger ist, müssen Sie mit einer Sperrzeit rechnen.

Bevor Sie ein Abfindungsangebot annehmen, sollten Sie den Aufhebungsvertrag neben der Angemessenheit der Abfindung auch auf steuerrechtliche, arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Gesichtspunkte (z.B. Fünftelregelung, Sperrzeit, Sozialversicherungspflicht, usw.) prüfen lassen. Außerdem sollten Sie sich steuerlich beraten lassen, wie die Steuerzahlung auf Ihre Abfindung vermieden bzw. minimiert werden kann. Hier finden Sie einen Steuerberater, der sich auf Steuerberatung zum Thema Abfindung spezialisiert hat.

 

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